BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. Mai 2011

Kohlekraftwerke: Europäischer Gerichtshof stärkt Klagerechte für Umweltverbände

Luxemburg/Hamburg: Mit einem Urteil von bundesweiter Bedeutung hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben wie den Bau von Kohlekraftwerken gestärkt. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen. Nach deutschem Recht war eine gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt. Dies widerspricht jedoch Europäischem Recht, das ein Klagerecht bei allen Vorhaben vorsieht, die Europäisches Umweltrecht tangieren.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein herausragender Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte und wird auch die Klage des BUND Hamburg gegen das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg befördern", sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Es bestehen nun nach Ansicht des BUND Hamburg hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage keine Zweifel mehr. Der BUND hatte bereits Ende 2008 gegen die wasserrechtliche Genehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg geklagt, allerdings gab es noch keinen Verhandlungstermin vor dem zuständigen Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG).

Das überdimensionierte Kraftwerk an der Süderelbe würde nach Auffassung des BUND das Gewässer insgesamt und speziell einige streng geschützten Fischarten erheblich schädigen. Da aufgrund eines Vergleichs zwischen Vattenfall und der Stadt Hamburg in einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung der Schutz des Gewässers noch weiter nivelliert wurde, sieht der BUND seine inhaltlichen Kritikpunkte bestätigt.

"Wir hoffen nun mit dem Rückenwind des EuGH-Urteils auf eine schnelle Verhandlung. Moorburg ist weder rechtssicher noch nach derzeitigen Maßstäben wirtschaftlich zu betreiben. Alle Beteiligten an diesem Rechtsstreit brauchen jetzt Klarheit", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12


Quelle: http://bund-hamburg-archiv.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen_hamburg/detail/artikel/kohlekraftwerke-europaeischer-gerichtshof-staerkt-klagerechte-fuer-umweltverbaende/