Koalitionsverhandlungen: Vattenfall hat kein Anrecht auf eine Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerkes Moorburg
Mit den jüngsten Verlautbarungen von Vattenfall-Vorstandsmitglied Cramer zur Genehmigungssituation des Kraftwerkes Moorburg will der Energiekonzern offenbar den Eindruck vermitteln, dass es einen tatsächlichen Anspruch auf eine Genehmigung gibt und Hamburg im Zweifelsfall eine millionenschwere Klage droht.
»Auch wenn Vattenfall mehr oder weniger behauptet, dass das Unternehmen einen Anspruch auf eine Genehmigung hätte und schließlich ein Vertrag zwischen Vattenfall und der Stadt Hamburg geschlossen wurde, so ist die Rechtslage hier eindeutig: Vattenfall hat weder einen Anspruch auf die wasserrechtliche Genehmigung noch leitet sich aus der Vorabgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ein einklagbarer Anspruch auf eine abschließende Genehmigung ab«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Das umstrittene Kohlekraftwerk ist und bleibt nach Einschätzung des BUND ein gigantischer Klimakiller, dessen Nachrüstung mit einer CO2-Abscheidung völlig ungewiss bleibt. Ebenfalls gravierend und daher nicht genehmigungsfähig ist die Belastung der Elbe mit toter Biomasse und erwärmtem Kühlwasser.
Da mittlerweile mehrere Studien belegen, dass bei einem konsequenten Ausbau der regenerativen Energien, einer Steigerung der Energieeffizienz und mit dem Bau eines hocheffizienten Gaskraftwerkes die Energieversorgung im gleichen Umfang wie durch Moorburg sichergestellt wäre, gehen auch nicht - wie der Industrieverband Nord unterstellt - ab 2020 in Hamburg die Lichter aus.
Der BUND fordert daher CDU und Grüne auf, ein entsprechend ambitioniertes energie- und klimaschutzpolitisches Konzept zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen zu machen.