20. Mai 2008
Hamburger Siedlungspolitik stellt Kampfansage gegen Erhalt der Biologischen Vielfalt dar!
Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Konferenz zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in Bonn erinnert der BUND Hamburg an den immensen Flächenverbrauch in Hamburg. Die Vernichtung von Lebensräumen trägt neben der intensiven Land- und Forstwirtschaft maßgeblich zum Artensterben bei - auch in Hamburg.
In der Hansestadt werden jedes Jahr über 300 ha für Siedlungszwecke geopfert, dies entspricht der zweifachen Fläche der Außenalster! »Die bisherige Siedlungspolitik des Senates ist eine klare Kampfansage gegen den Erhalt der biologischen Vielfalt und darf so nicht fortgesetzt werden«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der BUND Hamburg fordert den neuen schwarz-grünen Senat daher auf, die im Koalitionsvertrag beschlossene 'Trendwende beim Flächenverbrauch' auch in reale Politik umzusetzen. Dazu gehöre, so der BUND Hamburg, neben der Festsetzung einer Obergrenze der jährlichen Versiegelungsrate auf 50 ha auch, aktuelle Bebauungspläne auf den Prüfstand zu stellen. Dies trifft zum Beispiel auf den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 zu, der in direkter Nähe zum Europäischen Schutzgebiet Wohldorfer Wald für knapp 200 Wohneinheiten zur Zerstörung einer wertvollen Grünachse führen würde.
Bezeichnend ist, dass dieser Bebauungsplan trotz des massiven Widerstandes der Umweltverbände und der Anwohner noch kurz vor Ende der letzten Legislatur verabschiedet wurde. Damit symbolisiert dieser umstrittene Bebauungsplan die krankhaften Auswüchse des Konzeptes 'Wachsende Stadt' und einen unsinnigen Flächenbrauch in ökologisch sensiblen Bereichen.
Für richtungweisend für eine zukunftsfähige Stadtentwicklungspolitik hält der BUND Hamburg hingegen den Planungs- und Beteiligungsprozess zur Bebauung der Kirchdorfer Wiesen in Wilhelmsburg. Hier hatte sich die IBA der Planung angenommen und in einem tatsächlich ergebnisoffenen Verfahren vor kurzem festgestellt, dass aufgrund der Argumente von Naturschützern, aber auch betroffener Anwohner von einer Bebauung abzusehen ist.
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