20. November 2007

»Güte-Einigung« zu A 26

Die heute anberaumten und offensichtlich kurz vor dem Abschluss stehenden „Güteverhandlungen“ zwischen Stadt und Landwirten zur Trassenführung der A 26 und der Ortsumgehung Finkenwerder sind nach Einschätzung des BUND Hamburg rechtlich unzulässig. So sollen die Obstbauern eine vertragliche Zusicherung erhalten, wie die Trasse flächenscharf verlaufen wird und dass beim Bau der A 26 kein Flächenzugriff für Ausgleich und Ersatz zu Lasten des Obstbaus erfolgen soll.

Eine solche Regelung stellt laut BUND die Rechtsnormen des Bundesnaturschutz­gesetzes und des Planfeststellungsgesetzes auf den Kopf. „Da das Europäische Schutzgebiet Moorgürtel von dem geplanten Trassenverlauf betroffen ist, muss eine fachlich geeignete, flächenbezogene Kompensation vorgenommen und das Planfeststellungsverfahren zur A 26 ergebnisoffen gestaltet werden. Ein vertraglicher Vorgriff durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche Flächen geeignet sind und welche nicht, ist daher nichtig“, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND kritisiert darüber hinaus die mangelnde Planungsehrlichkeit für den Süderelberaum. Wenn über die künftige Straßenplanung in diesem Gebiet eine Einigung mit betroffenen Anwohnern und Landwirten erreicht werden solle, müsse auch die so genannte Fluchttrasse in die Gespräche einbezogen werden. Diese werde die A 26 mit dem Südtor des Airbuswerkes verbinden und sei eine logische Folge­planung der Autobahn. In übergeordneten Planwerken wie dem Landschafts­planerischen Entwicklungskonzept (LEK) Süderelberaum würde die Fluchttrasse deshalb auch aufgeführt, bei den derzeitigen Verhandlungen mit den Landwirten bleibe sie jedoch außen vor. Das Gebiet würde künftig also von drei Straßen zerschnitten und somit systematisch für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet.

„Der Hamburger Senat verfährt einmal mehr nach der berühmten Salamitaktik
- fatal, dass sich die Landwirte trotz der Erfahrungen mit der Start- und Landebahnverlängerung einmal mehr auskaufen lassen. Sollte die Bürgerschaft einem solchen Vertragswerk zustimmen, verabschiedet sie sich endgültig von ihrer Funktion als Kontrollorgan des Senats“, so Manfred Braasch.

Für Rücksprachen:

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Tel.: (040) 600387-12




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