18. Januar 2010

Bebauung Buchenhof: Landeswaldgesetz eklatant missachtet

Im Vorfeld der für die kommende Woche erwarteten Entscheidung des Hamburger Senats zum Bürgerentscheid über die umstrittene Bebauung des Buchenhofes im Bezirk Altona hat der BUND Hamburg die öffentlich zugänglichen Planunterlagen geprüft. Dabei kommt der Umweltverband zu der Einschätzung, dass bei der Planung das Hamburger Landeswaldgesetz eklatant missachtet wurde.

„Die Fläche wurde mit einem vereinfachten Verfahren nach der Hamburger Bauordnung überplant, bei dem Naturschutzbelange gar nicht geprüft werden. Dies ist skandalös und spricht für eine interessengeleitete Bearbeitung des Bauantrags", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für das geplante Bauvorhaben des BVE (Bauverein der Elbgemeinden) sollen mehr als 130 Bäume gefällt werden. Die dafür vorgesehene Fläche stellt jedoch zweifelsohne einen Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes dar. Bei einer Rodung oder Umwandlung müssen entsprechende Planverfahren deshalb nach dem Landeswaldgesetz erfolgen. Genau dies ist beim Buchenhofwald aber nicht erfolgt. Vielmehr hat das Bezirksamt einen Bauvorbescheid auf der Grundlage eines Baustufenplans aus den Jahren 1938/1955 erteilt. „Dieser ist durch die faktische Aufwaldung des Geländes funktionslos geworden. Damit ist der Bauvorbescheid nichtig", so Manfred Braasch.

Unterstützt wird diese Einschätzung des BUND durch die Festlegungen des 1997 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen Landschafts- und Artenschutzprogramms. Beide dieser verwaltungsverbindlichen Pläne weisen die Buchenhof-Fläche als Wald aus. Das Artenschutzprogramm setzt den Bereich als „naturnahen Laubwald" fest.

Ohne eine Waldumwandlungsgenehmigung, wie sie das Landeswaldgesetz in solchen Fällen fordert, kann nach Auffassung des BUND weder gerodet noch gebaut werden. Sollten der Bauträger BVE und das Bezirksamt Altona das Projekt dennoch umsetzen, wäre dies ein faktischer Schwarzbau und ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz.

„Es wird Zeit, dass der Buchenhof aus den Fängen unfähiger Verwaltungsbeamter und Bezirkspolitiker befreit wird und der Hamburger Senat der Gesetzeslage Rechnung trägt", fordert Manfred Braasch im Hinblick auf die Senatsentscheidung in der kommenden Woche.

BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12




Moorburg verhindern

Für die Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg ist der BUND auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.