16. Juni 2011

Anschuldigungen von Walter Scheuerl haltlos / BUND prüft Strafanzeige

Mit Pressemitteilung vom heutigen Tage erhebt der CDU-Abgeordnete Dr. Walter Scheuerl schwere Anschuldigungen gegen die Initiatoren des Volksbegehrens "Unser Hamburg - Unser Netz" und insbesondere gegen den BUND Hamburg als einen der Unterstützer des Begehrens.

Dazu Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND:

"Die Vorwürfe von Dr. Scheuerl empfinden wir als geradezu abstrus. Sie sind offensichtlich allein politisch motiviert. Da Herr Dr. Scheuerl aber nicht einmal davor zurückschreckt, dem BUND illegale Praktiken und sogar strafbares Verhalten zu unterstellen, werden wir unsererseits eine Strafanzeige gegen Herrn Dr. Scheuerl wegen falscher Verdächtigung prüfen. Nach unserer Einschätzung hat sich Herr Dr. Scheuerl mit diesem unhaltbaren Vorstoß politisch vollständig ins Abseits manövriert."

Zum Hintergrund:

Dr. Scheuerl kritisiert in seiner Pressemitteilung, dass der BUND in seiner Eigenschaft als gemeinnütziger Umweltschutzverband Unterstützer des Volksbegehrens "Unser Hamburg- Unser Netz" und zudem vertreten über den Geschäftsführer Manfred Braasch einer der drei Initiatoren ist. Er behauptet, eine Verwendung von eingeworbenen Mitteln des BUND für die Kosten des Begehrens sei satzungswidrig und unterfalle auch nicht den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit der Zielsetzungen.

Beide Vorwürfe sind nach Auffassung des BUND völlig haltlos.

1. Der BUND Hamburg nutzt das Instrument des Volksbegehrens zur Umsetzung und Stärkung seiner satzungsgemäßen umweltorientierten Ziele. Gem. Ziffer 2.1.2 seiner Satzung will der BUND Ziele des Umweltschutzes fördern, um durch Verbesserung der Umweltbedingungen zur Lebensqualität des Menschen beizutragen. Dazu setzt sich der BUND gem. Ziffer 2.3.4 der Satzung u. a. für einen schonenden Umgang mit den Lebensgütern Luft, Wasser und Energie ein und arbeitet gem. Ziffer 2.3.5 seiner Satzung u. a. mit allen Kreisen der Bevölkerung einschließlich politischer Gremien zusammen. 

Das Volksbegehren "UNSER HAMBURG - UNSER NETZ" zielt ausweislich der Ziffer 2 der Begründung des Begehrens auf eine ökologische Energiewende. Es trägt der in Ziffer 1 der Begründung dargelegten Tatsache Rechnung, dass die bisherigen, privatwirtschaftlich organisierten Netzbetreiber Vattenfall und E.ON ihr Geld vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlkraftwerken verdienen. Eine konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung bietet die besseren Strukturen für die Förderung erneuerbarer Energien und dezentraler Versorgung.

Damit kann kein Zweifel daran bestehen, dass das Volksbegehren zur Durchsetzung der umwelt- und klimaschutzbezogenen Zielsetzungen des BUND dient und der darauf bezogene Mitteleinsatz satzungsgemäß ist.

2. Auch der Vorwurf, ein Volksbegehren sei als politische Tätigkeit zu werten und unterfalle daher nicht dem Gemeinnützigkeitserfordernis der Abgabenordnung, ist nach Rechtsauffassung des BUND unzutreffend.

Die dazu zitierten Gerichtsentscheidungen und Anwendungserlasse werden von Herrn Dr. Scheuerl unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen zitiert. Richtig ist, dass zweifelsfrei die Förderung des Umweltschutzes ein nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO explizit anerkanntes Ziel darstellt und dass jede Tätigkeit des BUND auf dieses Ziel gerichtet ist. Die auf den Umweltschutz gerichteten Tätigkeiten können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29.07.1984 (Az: 1 R 203/81, hier zitiert nach juris, LS 2) vielfältig sein und ohne Aberkennung der Gemeinnützigkeit auch politische Einflussnahmen beinhalten.

Dazu abschließend Manfred Braasch:

"Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass Herr Dr. Scheuerl im Wesentlichen seine politische Meinung zur Energieversorgung transportieren und die Initiatoren des Begehrens auf der Zielgeraden der Abstimmung schwächen will. Das wird ihm nicht gelingen. Wir werden weiterhin hart dafür arbeiten, dass das Volksbegehren Erfolg hat und so der Weg zu einer umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung gestärkt wird."

Der BUND Hamburg wird das Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt Hamburg-Nord suchen, um auch von dieser Seite eine grundsätzliche Beurteilung der steuerrechtlichen Aspekte zu bekommen.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

PS: Zur Erinnerung an das undurchsichtige Spendengebaren der „Elterniniative“ „Wir wollen lernen“ des Herrn Walter Scheuerl empfehlen wir den Artikel aus der <//font>tageszeitung vom 16.07.2010.




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