1. Juni 2005

500 Unterschriften an das Bezirksamt

Mit der Übergabe von rund 500 Unterschriften an den Harburger Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg protestierten Bürgerinnen und Bürger des Hamburger Stadtteils Sinstorf zusammen mit dem BUND am Mittwoch gegen die geplante Bebauung am Sinstorfer Kirchweg. Hier will die Terra Generalbaugesellschaft mbH auf einem Gebiet mit über hundert Bäumen, die zum Teil mehrere hundert Jahre alt sind, Eigenheimwohnungen errichten.

Die Menschen im Stadtteil wollen das wertvolle Waldgebiet als "grüne Lunge" und als Schutz gegen den Lärm und die Abgase der angrenzenden Autobahn A 7 und der viel befahrenden Bundesstraße B 4 erhalten. Die Anwohner sind sowohl über die geplante Vernichtung ihres Waldes schockiert als auch über die Vorgehensweise des Bezirks. "Obwohl hier massiv in unseren Lebensraum eingegriffen werden soll, haben wir von der Baumaßnahme erst erfahren, als der Investor anfing, den Wald zu roden", so Angelika Buchholz und Annette Kuch von der örtlichen Bürgerinitiative.

Grundsätzlich halten der BUND und die Bürger vor Ort die geplante Bebauung für nicht rechtmäßig. Der Investor beruft sich auf den Bebauungsplan von 1960, der jedoch durch den Flächennutzungsplan von 1997 inhaltlich aufgehoben wird. Der Bezirk Harburg hat es jedoch unterlassen, den B-Plan an den neueren Flächennutzungsplan anzupassen. "Die Planung ist wieder ein Paradebeispiel für die organisierte Unzuständigkeit der Hamburger Behörden", sagt Harald Köpke, Vorsitzender des BUND, der auf jeden Fall vermeiden will, dass das Waldgebiet aus "Schlamperei" zerstört wird.

Gegen eine Bebauung am Sinstorfer Kirchweg spricht neben dem Flächennutzungsplan auch die "Landschaftsschutzverordnung Marmstorfer Flottsandplatte", die dem Wald eine "besondere Bedeutung für die siedlungsnahe und überörtliche Erholung" bescheinigt. Selbst auf der Basis des alten Bebauungsplans halten der BUND und die Bürgerinitiative die aktuelle Planung für nicht rechtmäßig. Der B-Plan sieht auf der Fläche Projekte des Gemeinbedarfs wie etwa Altenheime oder Kindertagesstätten vor. "Eine seniorengerechte Eigenheimanlage erfüllt diese Kriterien eindeutig nicht", sagt Angelika Buchholz.

Angesichts der aktuellen Problematik fordert der BUND, dass Bebauungspläne generell nur für einen befristeten Zeitraum gelten dürfen. "Wenn ein B-Plan nicht umgesetzt wird, muss nach spätestens sieben Jahren zumindest eine neue Eingriffsbewertung erfolgen", so Harald Köpke.

Für Rücksprachen:

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Tel.: (040) 600387-12




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