6. September 2013

Stickoxide: Unterstützung aus Leipzig für BUND-Klage

Die Klage des BUND Hamburg gegen den unzureichenden Luftreinhalteplan der Stadt hat kräftigen Aufwind durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfahren.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat am Donnerstag dieser Woche im Rahmen der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen entschieden, dass anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Luftreinhaltung gerichtlich geltend machen können.

„Dies ist ein Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung und ein Riesenerfolg für alle Menschen, die sich seit Jahren gegen die hohe Schadstoffbelastung der Luft in zahlreichen deutschen Städten einsetzen", stellt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND, fest.

Der BUND sieht in dem Urteil einen ersten Erfolg für die eigene Klage, die der Umweltverband am 5. April dieses Jahres zusammen mit einem Anwohner aus Altona beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hatten daraufhin in ihrem ersten Schriftsatz die Klagebefugnis beider Kläger in einer ausführlichen Argumentation angezweifelt bzw. zurückgewiesen.

Nachdem die Frage der Klagezulässigkeit nun höchstrichterlich geklärt ist, hofft der BUND, dass das Verwaltungsgericht sich nun zügig den Sachfragen zuwendet und kurzfristig einen Verhandlungstermin in Hamburg anberaumt.

Der BUND erwartet, dass das Gericht die zuständige Behörde anweist, den erst Ende 2012 in Kraft getretenen Luftreinhalteplan für die Hansestadt grundlegend zu überarbeiten und nachweislich wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte und damit zum Schutz der Hamburger Bevölkerung auf den Weg zu bringen.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, Pressesprecher d. BUND Hamburg, Tel. (040) 600 387 12




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