21. März 2013

Naturschutzgebiet Holzhafen: Adäquater Ausgleich für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs weiterhin unzureichend

Der Hamburger Senat hat den Holzhafen als Naturschutzgebiet ausgewiesen und zugleich angekündigt, das Gebiet auch als EU-Vogelschutzgebiet anzumelden. Damit könnten - so der Senat - die noch ausstehenden Kompensationsverpflichtungen Hamburgs im Rahmen der Zerstörung des Mühlenberger Lochs für die nach EU-Recht geschützte Löffelente erfüllt werden.

Aus Sicht des BUND Hamburg stellt das Gebiet aufgrund seiner Wertigkeit für die Vogelwelt jedoch bereits ein faktisches Vogelschutzgebiet dar und kann daher nicht als zusätzliche Maßnahme zur Kohärenzsicherung im Rahmen der Inanspruchnahme des Mühlenberger Lochs angesehen werden. Auf der ca. 80 ha großen Fläche sind in den Jahren 2008-2012 Löffelentenbestände von max. 400 Tieren gezählt worden.

Selbst wenn man die bislang höchsten Bestände berücksichtigen würde und die Bestandszahlen von Hahnöfersand dazu nähme, verbliebe im Vergleich zu den ursprünglichen Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans zur Airbus-Erweiterung ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von ca. 500 Tieren. "Hamburg versucht, sich mit einer Sowieso-Maßnahme aus der Verantwortung zu stehlen. Auch 13 Jahre nach dem Eingriff in das Mühlenberger Loch bleibt der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich auch in Bezug auf die Löffelente defizitär", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Der BUND Hamburg weist daraufhin, dass die EU- Kommission bereits im Jahr 2006 in einem Schreiben unmissverständlich gefordert hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland "alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen trifft, um die Kohärenz des Natura-2000-Netzwerkes sicherzustellen". Davon ist man im Jahr 2013 weit entfernt. Auch eine zweite Maßnahme in diesem Kontext, die Anbindung der Borghorster Elblandschaften an die Elbe, ist bislang nicht umgesetzt und vor Ort umstritten.  

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600387 12




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