25. Februar 2013

Luftreinhaltung: EU-Kommission lehnt Verlängerungsantrag Hamburgs ab

Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission, den Verlängerungsantrag Hamburgs zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) abzulehnen, fordert der BUND Hamburg nun eine dringende Überarbeitung und Verschärfung des erst Ende Dezember letzten Jahres in Kraft getretenen Luftreinhalteplans der Hansestadt.

„Die Kommissionsentscheidung ist die verdiente Quittung für die völlig verfehlte Luftreinhaltepolitik der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Verantwortlich seien sowohl Umweltsenatorin Jutta Blankau, aber auch Wirtschaftssenator Werner Horch und Bürgermeister Olaf Scholz, der mit seinem Veto gegen eine Umweltzone, eine City-Maut und die Umsetzung der Pläne für eine Stadtbahn, eine wirksame Luftreinhaltepolitik persönlich behindert habe. Immerhin leben ca. 220.000 Menschen in Hamburger Stadtteilen, in denen die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschritten werden.

Neben einer deutlich schnelleren Planung für weitere Landstromanschlüsse für Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen geht es laut BUND jetzt vor allem darum, in den besonders belasteten Straßen den Verkehr als Hauptverursacher kurzfristig zu reduzieren. Möglich wäre dies durch eine effiziente Parkraumbewirtschaftung, die die Parkplätze in der Innenstadt nicht nur verteuert, sondern deren Anzahl auch deutlich reduziert, eine ggf. nach Hauptverkehrszeiten und Schadstoffklassen der Fahrzeuge gestaffelte City-Maut und nicht zuletzt eine strenge Umweltzone, die nur Fahrzeugen mit einer wirksamen Technik zur NO2-Minderung die Zufahrt in die Hamburger Innenstadt erlaubt. Dies gelte auch für LKW, Busse und im Stadtbereich zum Einsatz kommende Baumaschinen, die kurzfristig mit so genannten SCRT-Filtern ausgerüstet werden müssten, die die Stickoxid-Emissionen um rund 80 Prozent reduzieren.

Nachdem die EU-Kommission den neuen Luftreinhalteplan für unzureichend erklärt hat, sieht der BUND eine verbesserte Rechtsgrundlage für Hamburgerinnen und Hamburger, die sich mit der ungesetzlich hohen Stickoxidbelastung nicht abfinden wollen. „Die Menschen in den betroffenen Gebieten können jetzt ihr „Recht auf saubere Luft" einklagen", stellt Manfred Braasch fest. Auch der BUND werde jetzt eine Klage prüfen und auf den Weg bringen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387-12




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