25. September 2012

Naturschutzgebiet Holzhafen ist kein Ausgleich für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs

Der Hamburger Senat hat heute die Unterschutzstellung des Holzhafens als EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet angekündigt. Damit könnten die noch ausstehenden Kompensationsverpflichtungen Hamburgs für die nach EU-Recht geschützte Löffelente im Rahmen der Zerstörung des Mühlenberger Lochs erfüllt werden.

Aus Sicht des BUND Hamburg stellt das Gebiet aufgrund seiner avifaunistischen Wertigkeit jedoch bereits ein faktisches Vogelschutzgebiet dar und kann daher nicht als zusätzliche Maßnahme für die Kohärenzsicherung im Rahmen der Inanspruchnahme des Mühlenberger Lochs angesehen werden. Auf der ca. 80 ha großen Fläche sind in den Jahren 2008-2011 Löffelentenbestände von max. 380 Tieren gezählt worden - Tendenz abnehmend. Selbst wenn man die bislang höchsten Bestände der Löffelenten berücksichtigen würde, verbliebe im Vergleich zu den ursprünglichen Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans zur Airbus-Erweiterung ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von über 500 Tieren.

„Hamburg versucht, sich mit einer Sowieso-Maßnahme aus der Verantwortung zu stehlen. Auch 12 Jahre nach dem Eingriff in das Mühlenberger Loch bleibt der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich defizitär", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Der BUND Hamburg hat Anfang dieses Jahres die EU-Kommission in Brüssel eingeschaltet, um auf das Versäumnis Hamburgs hinzuweisen. Die Kommission hatte bereits im Jahr 2006 in einem Schreiben unmissverständlich gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland „alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen trifft, um die Kohärenz des Natura-2000-Netzwerkes sicherzustellen".

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600387 12




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