12. Oktober 2012

BUND: Senat muss mehr für saubere Luft tun

Der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Luftreinhaltung und sieht nun den Hamburger Senat in der Pflicht, den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans für die Hansestadt deutlich nachzubessern. Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat Bayern am vergangenen Dienstag dazu verpflichtet, trotz Einführung einer Umweltzone weitere konkrete Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu ergreifen, weil die Stadt München die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Ruß und Stickstoffdioxid bei weitem nicht einhält.

„Nach diesem Urteil kann Hamburg den gerade vorgestellten Entwurf des neuen Luftreinhalteplans neu schreiben", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND. Der Plan sei ein Flickwerk von Maßnahmen, deren Wirksamkeit in den meisten Punkten von der zuständigen Behörde (BSU) selbst für unbedeutend oder nicht abschätzbar gehalten wird. Entlarvend sei auch, dass laut aktuellem Haushaltsentwurf der BSU lediglich 100.000 Euro für die Luftreinhalteplanung bereitgestellt werden und dieser Etat trotz drohender Sanktionen der Europäischen Union in den nächsten Jahren nicht aufgestockt werden soll.

Die Ankündigung, die gesetzlich verbindlichen Stickoxidwerte erst ab dem Jahr 2020 einhalten zu können, sei geradezu eine Aufforderung an die Umweltverbände und die Hamburger Bevölkerung, in der Hansestadt ebenfalls vor Gericht zu ziehen. In Hamburg leben rund 220.000 Menschen in Gebieten, in denen die hohe Stickoxidbelastung als gesundheitsgefährdend gilt.

Der Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans liegt noch bis zum 5. November in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) aus und kann im Internet eingesehen werden (http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/3624096/luftreinhalteplan.html).

Eine Musterstellungnahme des BUND, die individuell verändert werden kann, bietet der BUND unter www.bund-hamburg.de. an.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387-12




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