25. Januar 2010

Hafen-Privileg:

Der heute von der SPD-Fraktion vorgelegte Bürgerschaftsantrag zur Beibehaltung des so genannten Hafenprivilegs offenbart aus Sicht des BUND ein juristisch höchst fragwürdiges Rechtsverständnis.

„Die SPD Hamburg nutzt die derzeitige Wirtschaftskrise, um sich auf Kosten der Natur zu profilieren und setzt sich dabei über Bundesrecht hinweg", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Die Hafenprivilegierung galt schon vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes unter Experten als verfassungswidrig und war unter der SPD in Hamburg eingeführt worden. Eingriffe in Natur und Landschaft sind in jedem Fall auszugleichen, eine rein territorial begründete Ausnahme ist nicht möglich. Nun hat der Bundesgesetzgeber Klarheit geschaffen und bundesweite eine einheitliche Regelung getroffen.

Der BUND Hamburg fordert den Hamburger Senat auf, dem realitätsfernen und ignoranten Vorschlag der SPD eine klare Absage zu erteilen und in Hamburg endlich Bundesrecht zu akzeptieren.

BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12




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