9. Februar 2010
Buchenhofwald: Anweisung des Senats ist ein Skandal
Zusammen mit der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhofwald" hat der BUND Hamburg die Senatsentscheidung zum Beginn der Fällmaßnahmen im Buchenhofwald in Altona aufs Schärfste kritisiert. Trotz eines erfolgreichen Bürgerentscheides hat der Hamburger Senat in seiner heutigen Sitzung den Bezirk angewiesen, die Fällgenehmigung zu erteilen.
„Sowohl die Senatsentscheidung als auch der Umgang des Bezirks Altona mit dem Bürgerentscheid sind ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die mit demokratischen Mitteln versucht haben, das wertvolle Waldstück zu retten", kritisieren die Vertreter der Bürgerinitiative. Der Senat hat seine Entscheidung offensichtlich im Vorfeld dem Bezirk zur Kenntnis gegeben, der bereits Minuten nach der öffentlichen Bekanntgabe mit dem Fällen des alten Buchenbestandes begonnen hat. „Den Bürgern wurde somit jede Möglichkeit genommen, die Entscheidung vor Gericht überprüfen zu lassen. Die schwarz-grünen Politiker müssen sich nicht wundern, wenn immer mehr Menschen das Vertrauen in die Politik und den Rechtsstaat verlieren", so Ernst-Günther Garve von der Bürgerinitiative.
Der BUND-Vorsitzende Harald Köpke betonte, dass Senat und Bezirk nicht nur den Bürgerentscheid auf unverschämte Weise ausgehebelt haben. Die Bebauung, der nun 160 teilweise über 100 Jahre alte Buchen zum Opfer fallen, sei auf Grundlage eines Baustufenplans aus den Jahren 1938/55 genehmigt worden. Nach dem Landschaftsprogramm und dem Artenschutzprogramm der Stadt sollte die Fläche dagegen als Wald erhalten bleiben. „Beide Programme sind von der Bürgerschaft beschlossen und haben deshalb Gesetzescharakter. Man muss sich die Frage stellen, welchen Wert unsere Bürgerschaft noch hat, wenn sie dieses Vorgehen widerstandslos passieren lässt", so Köpke.
BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch ergänzte, dass bei der Planung auch das Hamburger Landeswaldgesetz eklatant missachtet wurde. Bei einer Rodung oder Umwandlung von Waldflächen in Hamburg müsse eine entsprechende Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz erfolgen. „Dies sei nicht geschehen. Der Bauvorbescheid sei daher nichtig und die Bebauung ein faktischer Schwarzbau", so Braasch.
BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12