24. Februar 2010

Bäume im Grünzug Altona gerettet

Mit Erleichterung und Genugtuung haben die Umweltverbände BUND und ROBIN WOOD sowie die Anwohner-Initiative „Moorburgtrasse stoppen" den Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zur „Moorburgtrasse" zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat heute die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND gegen die Plangenehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wiederhergestellt. Die Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg durch den Grünzug Altona zur Pumpstation Haferweg kann somit zumindest vorläufig nicht gebaut werden.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für die Menschen und den Umweltschutz in Hamburg ein großer Erfolg", freut sich Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Es durfte nicht sein, dass die Fällung von fast 400 Bäumen und eine 1,5 Kilometer lange Schneise durch öffentliche Parks ohne Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Behörde, dass öffentliche Grünanlagen in der Stadt besonders schützenswert sind und deshalb nicht ohne Bürger- und Verbandsbeteiligung zerstört werden dürfen", so Manfred Braasch. Rechtsanwalt Michael Lührs von der Kanzlei "Günther Heidel Wollenteit Hack Goldmann" hatte das Urteil für den BUND Hamburg erstritten.

Auch der Umweltverband ROBIN WOOD und die Anwohner-Initiative „Moorburgtrasse stoppen" sind hoch erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Eine rechtskonforme Planung sollte eine Selbstverständlichkeit sein. In Hamburg aber muss sie erst von Umweltschützern und engagierten Bürgern vor Gericht erkämpft werden", so die Verbände.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040/ 600 387 12




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