8. April 2010

Wohnungsbau: Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen

Der heute von Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk vorgeschlagene neue Wohnungsbaukoordiniator Michael Sachs hat aus Sicht des BUND Hamburg nicht nur die Aufgabe, neuen Wohnraum in Hamburg zu schaffen. Er muss auch gleichzeitig den Klimaschutz voranbringen und den Flächenverbrauch deutlich reduzieren.

„Der designierte Wohnungsbaukoordinator steht vor einer enormen Herausforderung. Schnell neuen Wohnraum zu schaffen ist wichtig, gleichzeitig muss aber der in den letzten 10 Jahren enorme Flächenverbrauch in Hamburg deutlich reduziert und der Klimaschutz im Neubau konsequent umgesetzt werden", fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "An diesem Dreiklang werden sich Herr Sachs und auch der Senat in den nächsten Jahren messen lassen müssen", sagt Braasch.

Aus Sicht des BUND zeigt die gegenwärtige Situation am Wohnungsmarkt aber auch, dass das Konzept „Wachsende Stadt" für die Stadtentwicklung fatal war. Es wurden Projekte auf der grünen Wiese zu Lasten der verbliebenen Freiräume umgesetzt, die nur schleppend am Markt zu platzieren sind. Beispiele seien die Bebauungen am Immenhorst Weg im Bezirk Wandsbek und die Siedlung Neugraben-Fischbek in Bezirk Harburg. Die wenigen in Angriff genommenen Konversionsflächen wurden zudem nicht konsequent in die Nutzung geführt, Beispiel Lettow-Vorbeck-Kaserne in Hamburg-Jenfeld. Das nach der Hafencity zweitgrößte Stadtentwicklungskonzept stockt seit fast drei Jahren.

„Wenn nun der neue Wohnungsbaukoordinator „große Flächenpotenziale" in Hamburg identifiziert, bleibt zu hoffen, dass er die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt", so Manfred Braasch.

BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12

<//font>




Moorburg verhindern

Für die Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg ist der BUND auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Suche

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung plant der BUND Hamburg eine Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.