14. April 2010

Innovativer Naturschutz und Rechtssicherheit sehen anders aus!

Einen Tag vor der Anhörung im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat der BUND Hamburg einen eigenen Gesetzentwurf für ein neues Hamburger Naturschutzgesetz vorgelegt. Das hochstrittige Hafenprivileg ist in diesem Entwurf komplett gestrichen. Zur Landschaftsplanung, zum Schutz von Gewässern und Uferzonen sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit schlägt der Umweltverband zudem weitergehende und innovative Regelungen vor.

An dem gemeinsamen Gesetzentwurf der GAL und der CDU kritisiert der BUND insbesondere das so genannte Hafenprivileg als bundesrechtswidrig. Infrastrukturvorhaben im Hafengebiet wären bei Anwendung dieser Regelung zukünftig juristisch angreifbar. „Warum ausgerechnet die CDU diese Regelung verteidigt und auf das kurzsichtige Lobbygeschrei der Hafenwirtschaft eingeht, bleibt nicht nachvollziehbar", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND. Im gesamten Bundesgebiet gebe es keine derartige Sonderstellung eines Gebietes, jeder erhebliche Eingriff müsse im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes konsequent ausgeglichen werden. Gerade mit Blick auf den Mitkonkurrenten Rotterdam zeige sich, wie absurd das Argument einer angeblichen Schädigung der Hafenwirtschaft sei. In den Niederlanden ist für die Rotterdamer Hafenerweiterung Maasvlakte 2 eine sehr umfangreiche und nahezu vorbildhafte Kompensation bei Eingriffen in den Naturhaushalt vorgesehen.

Der Entwurf der Regierungsfraktionen ist aus Sicht des BUND aber auch im Hinblick auf die Regelungen zur Landschaftsplanung, zu möglichen Enteignungen für Kompensationsmaßnahmen und zur verpflichtenden Beachtung des Artenschutzes unzulänglich. Die Novelle bleibe deutlich hinter dem Anspruch zurück, den eine Umwelthauptstadt Europas umsetzen müsste.

Auch angesichts der von der Hamburger Landwirtschaft kritisierten Abstandsregelung zu Gewässern und Uferzonen fordert der BUND Hamburg, die Vorgaben noch strenger zu formulieren. Insbesondere das Ausbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln müsse in jedem Fall zehn Meter vor dem jeweiligen Gewässer enden. Ansonsten drohe auch hier ein Definitionsstreit, ob der Bereich noch als „naturnah" eingestuft werden müsse oder nicht.

„Der Vorschlag der Regierungsparteien ist weit davon entfernt, als „großer Wurf" für den Naturschutz bezeichnet zu werden. Einige Regelungen sind sogar so gefasst, dass juristische Auseinandersetzungen programmiert wären. Von einer grünen Regierungsbeteiligung und von einer Partei, die für die Bewahrung der Schöpfung eintritt, erwarten wir deutlich mehr", so Manfred Braasch.

BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12




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