24. Februar 2009

Bezirksamt Altona versucht Bürgerwillen und Naturschutz auszutricksen

Die Auseinandersetzung um die Bebauung des Buchenhof-Waldes wird nach Ansicht des BUND immer bizarrer. Auf dem ca. drei Hektar großen wertvollen Waldstück sollen 66 Wohneinheiten auf Grundlage eines Baustufenplans aus dem Jahr 1938 errichtet werden. Trotz strittiger Rechtslage will der zuständige Bezirksausschuss bereits morgen über die Fällgenehmigung entscheiden. Es ist geplant, ca. 140 teilweise über 100 Jahre alte Buchen zu fällen, die u. a.  Quartier und Lebensraum für sechs besonders geschützte Feldermausarten darstellen.

Besonders problematisch ist aus Sicht des BUND der Umgang mit artenschutzrechtlichen Vorgaben. Zwar wurde auf Druck einer Bürgerinitiative und des BUND im vergangenen Jahr ein Artenschutz-Gutachten nachgereicht. Dieses kommt aber zu nicht nachvollziehbaren Einschätzungen und wird sogar vom Naturschutzamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) kritisiert. Ein ebenfalls eingefordertes Baumgutachten steht weiterhin aus.

Gleichzeitig hat die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und das notwendige Quorum erreicht, sodass eigentlich alle weiteren Entscheidungen zunächst für drei Monate ruhen müssten.

„Trotzdem will die Bezirksverwaltung in Altona die Fälllisten für die Rodungen zugunsten des Bauträgers, dem Bauverein der Elbgemeinden e.G (BVE), im Grünausschuss kurzfristig absegnen lassen. Dies ist ein Schlag gegen alle demokratischen Spielregeln und gegen den bitter notwendigen Artenschutz in Hamburg, offensichtlich mit Unterstützung der schwarz-grünen Mehrheit im Bezirk“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg fordert den Altonaer Bezirksamtsleiter Warmke-Rose auf, die Reißleine zu ziehen und den Vorgang sofort zu stoppen. Es darf hier keine weiteren Vorabgenehmigungen geben, bis insbesondere alle artenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Des Weiteren ist umgehend zu prüfen, ob der Bauvorentscheid aus 2007, der ohne jede Beachtung des Arten- und Naturschutzrechtes zustande gekommen ist, nicht widerrufen werden muss. „Es sollte auch im Sinne des BVE sein, dass ein juristisch einwandfreies Verfahren durchgeführt wird“, so Manfred Braasch.
 
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387 12




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