18. Dezember 2009

Bewirtschaftungsplan für Hamburgs Gewässer

Nach Informationen des BUND Hamburg hat der Hamburger Senat die gesetzlich vorgesehene Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und eines Maßnahmenprogramms für die Hamburger Oberflächengewässer aufgrund einer massiven Intervention der Hamburger Wirtschaft verschoben. Damit missachtet Hamburg eindeutig rechtliche Vorgaben der Europäischen Union (EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG) und deren Umsetzung im Hamburgischen Wassergesetz. Bis spätestens zum 22. Dezember 2009 müssen europaweit entsprechende Pläne und Programme aufgestellt werden, die Frist ist seit neun Jahren bekannt. Bislang scheint Hamburg das einzige Bundesland zu sein, welches diese Frist nicht einhält.

„Es ist unglaublich, dass der Hamburger Senat und vor allem die zuständige Senatorin Anja Hajduk vor der Hamburger Wirtschaft derart einknickt, die fertige Senatsdrucksache zurückzieht und damit Europäisches Recht missachtet", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Offenbar wehrt sich die Handelskammer und der Industrieverband Hamburg vor allem gegen Vorgaben, die mit der Wärmebelastung der Elbe zu tun haben und gegen Sanierungspflichten für belastete Sedimente in Oberflächengewässern, die auf Industrieeinleitungen zurückzuführen sind.

Der Verpflichtung, bis zum 22. Dezember 2009 einen Bewirtschaftungsplan einschließlich Maßnahmenprogramm aufzustellen, ist ein umfangreicher Beteiligungsprozess vorgeschaltet gewesen. Über ein halbes Jahr lagen die entsprechenden Dokumente öffentlich aus, Träger öffentlicher Belange und die Allgemeinheit konnten Stellungnahmen abgeben. Daher ist es umso gravierender, dass offenbar kurz vor Fristablauf der entsprechende Senatsbeschluss angehalten wurde. Damit zeige sich einmal mehr, dass die Handelskammer im Schatten des Rathauses durchregiert, wenn mit Umweltauflagen ernst gemacht werden soll, so der BUND Hamburg.

Für Rückfragen:
BUND Hamburg: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 38 712




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