30. April 2008

Vattenfall-Klage

Aus der Antwort auf eine Kleine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion (Ds 19/135) geht hervor, dass die Firma Vattenfall der zuständigen Genehmigungsbehörde erst am 4. April 2008 wichtige ergänzende Antragsunterlagen vorgelegt hat. Damit wird offenbar, dass die bereits am 14. April 2008 von Vattenfall eingereichte Untätigkeitsklage gegen die Stadt Hamburg nicht haltbar ist.

Nach Einschätzung des BUND Hamburg will Vattenfall mit der Klage Druck auf die Genehmigungsbehörden ausüben und somit eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen verhindern. Hintergrund sei offensichtlich die neue Erkenntnislage im Bereich des Wasserrechts, die sich im Rahmen der bisherigen Prüfung durch die Behörde und der Einwendungen der Naturschutzverbände deutlich zum Nachteil für den Konzern entwickelt habe.

Der Energiekonzern Vattenfall kann sich auch nicht darauf berufen, dass das immissionsschutzrechtliche Verfahren vom wasserrechtlichen Verfahren zu trennen sei. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und das wasserrechtliche Zulassungsverfahren sind nach § 10 Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 95 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) so durchzuführen, dass eine vollständige Koordinierung der Verfahren stattfindet. Beide Genehmigungen sind daher zeitlich parallel zu entscheiden.

»Der nun bekannt gewordene zeitliche Zusammenhang zwischen der Einreichung ergänzender Unterlagen und der Untätigkeitsklage offenbart die fadenscheinigen Erpessungsversuche von Vattenfall. Politik und Verwaltung tun gut daran, sich von einer solch üblen Unternehmenspolitik nicht beeindrucken zu lassen«, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der BUND Hamburg geht weiterhin davon aus, dass nach Abarbeitung der umfangreichen wasserrechtlichen Fragestellungen eine Genehmigung nicht erfolgen wird. »Dies müsste ganz im Sinne von Vattenfall-Manager Hatakka sein, der unlängst gefordert hat, dass die Genehmigung nach Recht und Gesetz abgearbeitet werden muss und nicht politischer Willkür unterliegen darf«, so Manfred Braasch.

Für Rücksprachen:

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