14. Juni 2007

Geheimniskrämerei und rechtswidriges Verhalten

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD-Nord) hat die Unterlagen zur Elbvertiefung, die der BUND am 3. Mai 2007 nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beantragt hat, noch immer nicht zur Verfügung gestellt. Der Verband verlangt, insbesondere die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden der Länder einzusehen, um deren fachliche und juristische Einschätzungen zu prüfen.

»Die WSD Nord lässt die gesetzliche Frist von vier Wochen ohne Nachricht verstreichen und missachtet damit die Rechtsvorgaben des UIG. Außerdem legt das Zurückhalten der Unterlagen den Verdacht nahe, dass die Stellungnahmen der Fachbehörden brisante Details zur fehlenden Umweltverträglichkeit der Elbvertiefung beinhalten - dies könnte das Projekt grundsätzlich in Frage stellen«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Die Informationsverweigerung ist kein Einzelfall: Seit Oktober 2006 bemüht sich der BUND vergeblich um die Beantwortung eines konkreten Fragenkataloges zur Notwendigkeit der geplanten Elbevertiefung (Planrechtfertigung) bei den verantwortlichen Antragstellern und den Planfeststellungsbehörden (siehe http://vorort.bund.net/hamburg/index.php?id=117)

»Wir fordern die zuständigen Planfeststellungsbehörden auf, endlich für ein rechtmäßiges Verfahren zu sorgen«, sagt Dr. Marita Wudtke vom BUND-Niedersachsen: »Wenn schon wiederholt gemachte Versprechen einer früh-zeitigen und sachgemäßen Informationspolitik nicht eingehalten werden, so ist zumindest den geltenden Rechtsvorgaben nach dem Umweltinformationsgesetz Rechnung zu tragen.«

Der BUND hat die Planfeststellungsbehörden nun nochmals aufgefordert, die beantragten Informationen bis spätestens zum 20. Juni 2007 zur Verfügung zu stellen. Andernfalls sieht sich der Verband genötigt, seinen gesetzlichen Informationsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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