20. Juli 2007

Elbvertiefung: Bundesamt für Naturschutz übt massive Kritik an Planunterlagen / Stellungnahme der BSU offenbar von der Behördenleitung angehalten

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat als oberste Naturschutzfachbehörde Deutschlands in einer umfassenden Stellungnahme zur geplanten Elbvertiefung massive Kritik an den Planungsunterlagen geübt. Die dem BUND vorliegende Expertise kommt zu dem Fazit, dass die Planunterlagen umfangreich »zu überarbeiten“ sind und vielen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung „nicht gefolgt werden kann«. Vor allem die Feststellung, dass die Elbvertiefung im Sinne der FFH-Richtlinie lediglich zu unerheblichen Eingriffen führt, teilt das BfN ausdrücklich nicht. »Damit ist das Vorhaben grundsätzlich nicht genehmigungsfähig«, resümieren Rechtsexperten des BUND.  

Aus Sicht des BUND ist zudem bemerkenswert, dass als einzige Stellungnahme der zu beteiligenden Fachbehörden in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen die der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) fehlt. Diese hätte bereits bis zum 04. Mai 2007 bei der Planfeststellungsbehörde vorliegen müssen. »Wir gehen davon aus, dass die Behördenleitung eine offensichtlich ›unbequeme‹ Stellungnahme der eigenen Fachleute nicht herausgeben wollte. Anders ist die Überfälligkeit von mehr als zwei Monaten nicht zu erklären«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Die beiden Vorgänge zeigen nach Einschätzung des BUND erneut deutlich, dass die Gutachten im laufenden Genehmigungsverfahren nicht den jüngst auch vom Bundesverwaltungsgericht eingeforderten besten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und – aufgrund politischer Vorgaben – den Eingriff in die Unterelbe in unverantwortlicher Weise herunterspielen.

Gern schicken wir die Stellungnahme des BfN und das Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen der Bundesländer als pdf-Datei zu.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
Email: presse.hamburg@bund.net
Tel.: (040) 600387-12




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