4. Januar 2007
BUND: Hamburg hat das EU-Recht mit Füßen getreten
Der BUND Hamburg begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen die Habitatrichtlinie bei der Zerstörung des Mühlenberger Lochs einzuleiten.
»Es ist ein Skandal, dass fünf Jahre nach der Baumaßnahme in einem Europäischen Schutzgebiet noch kein adäquater Ausgleich stattgefunden hat - und dies, obwohl die Stadt Hamburg seit einem vorläufigen Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig im Jahr 2001 davon ausgehen konnte, dass die Haseldorfer Marsch in der vorgesehenen Form als Ausgleich nicht zur Verfügung steht«, urteilt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Laut BUND nahm die Hamburger Wirtschaftsbehörde die Gerichtsentscheidung sogar zum Anlass, den Ausgleich auf die lange Bank zu schieben, indem sie das weitere Verfahren verzögerte und parallel dazu keine Anstrengungen unternahm, im Sinne der Kohärenzsicherung des Netzes Natura 2000 Alternativen zur Haseldorfer Marsch aufzuzeigen.
Nachdem auch offensichtlich war, dass die bereits umgesetzte Maßnahme Hahnöfer Sand im Hinblick auf nach EU-Recht prioritäre Tier- und Pflanzenarten nicht den gewünschten Erfolg zeigte, hatte der BUND Hamburg im April 2005 eine EU-Beschwerde wegen unzureichender Kompensationsmaßnahmen eingelegt, zumal das Europäische Naturschutzrecht eindeutig einen »zeitnahen« Ausgleich vorschreibt.
Die Einschätzung der heutigen Ausgabe von BILD, die Naturschutzverbände verhinderten die Schaffung neuer Naturschutzgebiete, ist für den BUND die Fortsetzung der im Zusammenhang mit der Airbuserweiterung bereits bekannten Hetzkampagne und ebenso absurd wie falsch. »Die Aussage, ‚Die Landesverbände stellen sich quer, obwohl ihre Bundverbände zugestimmt hatten', ist frei erfunden«, so Manfred Braasch.
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