Einwendefrist zur »Fahrrinnenanpassung« hat begonnen
Die Einwendefrist für die geplante »Fahrrinnenanpassung« (Planfeststellungsverfahren zum Ausbau von Unter- und Außenelbe) hat begonnen. Einwendungen können bis spätestens am 4. Mai 2007 bei der Planfeststellungsbehörde in Kiel eingereicht werden. Hier finden Sie auch Informationen so wie ein Muster für Ihre eigene Einwendung.