Mit der heutigen Senatsvorlage zur Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes wird aus Sicht des BUND Hamburg der Naturschutz in Hamburg weiter geschwächt. Durch den kompletten Verzicht auf das Instrument des Landschaftsplans existiert zukünftig keine Möglichkeit mehr, flächenscharf naturschutzfachliche Vorgaben für die Stadtentwicklung zu formulieren. Bauwut und Zerstörung von Vernetzungsachsen werden damit noch wahrscheinlicher als ohnehin schon in der Hamburger Praxis. Der Artenschutz wird zukünftig nur noch nachrangig behandelt. Wurde 1997 das Artenschutzprogramm als Bestandteil des Landschaftsprogramms noch von der Bürgerschaft als Gesetz verabschiedet, degradiert der Gesetzentwurf den Artenschutz nun zum reinen »Fachkonzept«. Der Umweltsenator hat offensichtlich auch kein Vertrauen in die Planungs- und Genehmigungsabläufe der Hamburger Verwaltung. Anstatt zum Beispiel aus der Erfahrung der Planung der Ortsumgehung Finkenwerder zu lernen und ein umfangreiches Klagerecht für Naturschutzverbände einzuführen, stutzt der Senator die Hamburger Regelung auf den geringen Standard des Bundesnaturschutzgesetzes zurück. »Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Planungs- und Genehmigungsabläufe sorgfältiger und transparenter ablaufen, wenn eine gerichtliche Überprüfung theoretisch möglich ist. Dies ist offensichtlich nicht im Interesse des Umweltsenators«, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.