22. November 2005

Airbus-Landebahn: Naturschutzrecht nicht beachtet

Nach einer ersten Bewertung der gestrigen Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts sieht der BUND die gesamte Planung der Startbahnverlängerung in Finkenwerder ins Wanken geraten.

»Die Entscheidung ist ein erneuter Beweis für die schlampige Planung der Wirtschaftsbehörde und von Airbus. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die vorgelegte Planung die gesetzlichen Vorgaben für europarechtlich geschützte Fledermäuse nicht ausreichend berücksichtigt hat«, sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der Baustopp bezieht sich derzeit zwar nur auf den ca. fünf Hektar großen Baumbestand an der Alten Süderelbe. Die Stadt und Airbus müssen nun aber darlegen, wie die zwingenden Vorgaben zur Hindernisfreiheit der Landebahn und die Sichtbeziehung zum Tower eingehalten werden sollen. »Zusammen mit dem in den nächsten Wochen zu erwartenden Planänderungsbeschluss mit Sonderregelungen für die Sicherheitsabstände bei der Straßenführung ergibt das eine brisante Mischung«, so Manfred Braasch. Hieraus ergebe sich auf jeden Fall eine verbesserte Klageposition für die Anwohner.

Der BUND weist darauf hin, dass auch für die Verlegung der Straße Neß-Hauptdeich ein Teil des betroffenen Waldgrundstücks beansprucht werden soll. Mit der Entscheidung des OVG sei folglich auch diese Planung nicht mehr rechtmäßig.

Der BUND werde jetzt die ausführliche Begründung des OVG-Beschlusses abwarten, um dann über weitere Schritte zu entscheiden. Dies betrifft auch die grundsätzliche Fragestellung, was das Gericht näher zum Bedarf für eine Landebahnverlängerung ausführt. Der gleiche Senat des OVG hatte beim Baustopp der Privatkläger im August 2004 der Firma Airbus und der Planfeststellungsbehörde eine völlig unzulängliche Darstellung und Prüfung der Bedarfsfrage attestiert.

Für Rücksprachen:

Paul Schmid, BUND-Pressesprecher
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Tel.: (040) 600387-12




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