Kohlekraftwerk Moorburg – schädlich für Klima und Elbe

 
Am 30. September 2008 verkündete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk, dass der Weiterbau des Kohlekraftwerks seitens der Behörde (BSU) nicht verhindert werden könne. Der BUND teilte diese Auffassung nicht und prüfte entsprechende Rechtsmittel. Beim Klimaschutz gab es aufgrund der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine Handhabe. Aber Der BUND klagte gegen die wasserrechtliche Erlaubnis, die dem Unternehmen Vattenfall erlauben sollte, über viele Monate im Jahr 64 Kubikmeter Wasser pro Sekunde (!) für Kühlzwecke aus der Süderelbe zu entnehmen und aufgewärmt in den Fluss zurückzuleiten.

Im Januar 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg der Klage des BUND stattgegeben und in einem bundesweit beachteten Urteil dem Unternehmen Vattenfall die Kühlung des Kohlekraftwerks Moorburg mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Dem Betreiber wurde auferlegt, den bereits im Bau befindlichen Kühlturm ganzjährig zu nutzen, um die Schädigung des Ökosystems der Süderelbe zu minimieren. Ein Erfolg für den Gewässerschutz an der Tideelbe.

Da das Urteil aufgrund der Revision Vattenfalls und der Stadt Hamburg aber noch nicht rechtskräftig ist, nutzt der Konzern weiterhin Elbwasser zum Kühlen. Seit Februar 2015 läuft das Kraftwerk mit Block B im Regelbetrieb, seit August 2016 mit beiden Blöcken. Die Kühlwasserentnahme führt zur Tötung von Mikroorganismen, Fischeiern und Fischlarven und verschlechtert die Sauerstoffsituation in der Tideelbe. Außerdem ist die Fischfauna betroffen.

Nun liegen erste Ergebnisse vor, inwieweit insbesondere die nach Europäischem Recht geschützten Fischarten Schnäpel und Lachs sowie Meer- und Flussneunaugen geschädigt werden. Vattenfall behauptet, die Fischschädigung durch das Kraftwerk sei gering und aufgrund der neuen Fischtreppe in Geesthacht gäbe es insgesamt eine Verbesserung. Wir haben die Unterlagen geprüft: Die Behauptung ist nicht belegt, da noch kein repräsentatives Betriebsjahr mit voller Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk vorliegt. Die Fischschädigung durch das Kraftwerk könnte also deutlich höher sein.

Außerdem hat die EU-Kommission noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet, weil sie im Rahmen der Kraftwerksgenehmigung eine Verletzung des europäischen Naturschutzrechts sieht. Auch hier spielt die Fischtreppe eine entscheidende Rolle.

Weitere Informationen zum Kohlekraftwerk finden Sie im Bereich Downloads oder bei den Pressemeldungen des BUND zum Thema Moorburg



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